Das Oberlandesgericht (OLG) München hat den Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe abgelehnt. Das Gericht legte eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 24 Jahren fest, sodass Zschäpe frühestens im Jahr 2035 aus der Haft entlassen werden kann. Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, wäre die Verurteilte zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt. Gegen den Beschluss können sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Zschäpe war 2018 als Mittäterin der Morde der Neonazi-Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte bereits damals die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach der gesetzlichen Mindestfrist von 15 Jahren nahezu ausschloss. Die Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, verübte ab dem Jahr 2000 zehn Morde an neun Gewerbetreibenden mit türkischer oder griechischer Herkunft sowie an einer deutschen Polizistin. Davon entfielen drei Morde auf Nürnberg und zwei auf München.

Die Gruppierung blieb fast 14 Jahre lang unentdeckt, was teilweise auf Fehler und einseitige Ermittlungen der Sicherheitsbehörden zurückgeführt wird. Erst am 4. November 2011 enttarnte sich der NSU selbst, nachdem Böhnhardt und Mundlos nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach Suizid begingen. Zschäpe setzte die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand und stellte sich vier Tage später der Polizei. Neben den Morden verübte der NSU zudem zwei Bombenanschläge in Köln, die dutzende Verletzte forderten.

In ihrem Antrag auf Entlassung argumentierte Zschäpe, dass sie von ihrer rechtsextremistischen Einstellung abgerückt sei. Das Gericht erkannte an, dass sie sich zu ihrer Mitwisserschaft bekannt, Scham über die zerstörten Leben geäußert und an einem nichtstaatlichen Neonazi-Aussteiger-Programm in der JVA Chemnitz teilgenommen habe. Dennoch entschied das OLG, dass diese Umstände nicht ausreichen, um die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ auszugleichen. Ihr Anwalt Mathias Grasel hatte zuvor eine Gesamthaftstrafe von maximal 20 Jahren gefordert.