Das Verwaltungsgericht in Paris hat in einem Eilentscheid die nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige aufgehoben, die seit dem 19. Oktober in Teilen der französischen Hauptstadt galt. Die Richter bewerteten das Verbot als einen „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Minderjährigen“. Der Verein Vigie Liberté, der den Eilantrag eingereicht hatte, teilte die Entscheidung am Mittwochabend über LinkedIn mit.
Die von der Polizeipräfektur verhängte Maßnahme untersagte allen Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte, sich täglich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr auf öffentlichen Straßen aufzuhalten oder sich dort zu bewegen. Insbesondere waren nicht angemeldete Versammlungen rund um den Élysée-Palast, die Nationalversammlung, den Senat sowie in der Nähe von Bahnhöfen und auf den Champs-Élysées verboten. Am Montag wurde die Sperre noch verlängert, wobei sie zu diesem Zeitpunkt nur noch für die Place de la République galt.
Das Gericht stellte fest, dass der Pariser Polizeipräfekt keine konkreten Anhaltspunkte dafür geliefert habe, dass von Minderjährigen unter 18 Jahren in den genannten Zeiträumen tatsächlich eine besondere Gefahr ausgehe. Hintergrund der ursprünglichen Maßnahmen waren massive Ausschreitungen und Plünderungen am 17. Oktober, die im Rahmen landesweiter friedlicher Großdemonstrationen auftraten. Dabei wurden öffentliche Gebäude sowie Geschäfte zerstört und zahlreiche Einsatzkräfte verletzt.
Die französische Regierung macht für die Gewalt Täter aus migrantisch geprägten Vorstädten sowie dem linksextremistischen Milieu verantwortlich, weshalb in mehreren Städten Ausgangssperren eingeführt wurden. Flankierend dazu wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das eine finanzielle Haftung für indirekte Täter vorsieht, die wissentlich an schädigenden Gruppen teilnahmen. Der Staat ist nun ermächtigt, zur Begleichung dieser Schäden Sozialleistungen einzuziehen.


